Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, auch wenn sie außerhalb der EU sitzen und Daten von EU-Bürgern verarbeiten, sind davon betroffen.

Mit Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 können auf Unternehmen Prüfungen zukommen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden werden dann Auskunft darüber verlangen, ob der Datenschutz den erweiterten Anforderungen der DSGVO entspricht. Deshalb sollten Unternehmen prüfen, was bereits umgesetzt worden ist und wo noch nachgebessert werden sollte. Dazu stellt die IHK Stuttgart einen Fragebogen zur Verfügung, der Unternehmen eine Orientierungshilfe geben soll.

Weitere Links zum Thema: